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Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 21. Mai 2012 im Sitzungssaal des Rathauses statt.

 
   

Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 23. April 2012

 
   

Protokollbekanntgabe
Der Vorsitzende gibt das Protokoll der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung vom 04.02.2012 bekannt.

Entgegennahme der Unterschriften des Bürgerbegehrens zum Baumwipfelpfad
Im Namen des Gewerbe- und Fremdenverkehrsvereins Wiesensteig übergibt Frau Renate Rothfuß die im Rahmen eines Bürgerbegehrens gesammelten Unterschriften von Wiesensteiger Bürgerinnen und Bürgern zum Baumwipfelpfad. Diese haben sich mit ihrer Unterschrift dafür ausgesprochen, dass den Bürgerinnen und Bürgern von Wiesensteig in einem Bürgerentscheid folgende Frage gestellt wird:
„Befürworten Sie die Erstellung eines Baumwipfelpfades am Reußenstein (Gewann Bronnen/Feldkopf)?“
Frau Rothfuß erläutert, dass bis zum Tag der Sitzung insgesamt 697 Unterschriften gesammelt worden sind.
Der Vorsitzende nimmt die Unterschriften entgegen und erläutert, dass nach der vorgeschriebenen Prüfung es nun die gesetzliche Aufgabe des Gemeinderats ist, formal über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu beschließen.

Baumwipfelpfad - Bericht über die Informationsfahrt zum Baumwipfelpfad in Neuschönau
Der Vorsitzende berichtet über die Informationsfahrt zum Baumwipfelpfad in Neuschönau am 16.04.2012:
Der Einladung des Landkreises Göppingen und der Stadt Wiesensteig sind neben Mitgliedern des Umwelt- und Verkehrsausschusses, Vertretern der Landkreisverwaltung und der Stadt Wiesensteig auch Gemeinderäte, Mitglieder des Gewerbe- und Fremdenverkehrsvereins, Pressevertreter und Bürger von Wiesensteig gefolgt, um sich selbst vor Ort ein Bild über einen Baumwipfelpfad und dessen Auswirkungen zu machen.
Empfangen wurde die Delegation von Herrn Landrat Lankl, dem Bürgermeister der Gemeinde Neuschönau, Herrn Wolf, dem Geschäftsführer des Zweckverbands der Nationalparkgemeinden und zuständigen Leiter des Tourismus und Fremdenverkehrs, Herrn Bomeisel sowie dem Investor, der Erlebnis Akademie AG, Herrn Bayerköhler und seinen Mitarbeitern.
Die dortigen Kommunal- und Tourismusvertreter befürworteten das Projekt sehr und sprachen von dem dortigen Baumwipfelpfad als ein „wirtschaftliches Zugpferd“ und ein „Impulsgeber für die Region“ von dem die gesamte Peripherie profitiere. Anfängliche Bedenken seitens der Gastronomen seien schnell zerstreut gewesen. Die Gastronomen pflegen eine enge Kooperation und werben gegenseitig füreinander. Zwischenzeitlich würden diese neben Handwerk und Einzelhandel am meisten von dem Baumwipfelpfad profitieren. Ähnlich wie Wiesensteig hat die Gemeinde Neuschönau rund 2.300 Einwohner; die Zufahrt zum Baumwipfelpfad erfolgt aus 3 Hauptrichtungen, wobei dort der Weg zur Autobahn deutlich länger ist, als der von Mühlhausen nach Wiesensteig. Negative Stimmungen in der Bevölkerung gegen den Baumwipfelpfad habe es in Neuschönau nicht gegeben. Die Zielgruppe des Baumwipfelpfads umfasst vor allem junge Familien, Umweltinteressierte, die Generation 50+ sowie Erholungssuchende, mit dem Ziel eines sanften Tourismus ohne Event-Charakter. Im Hinblick auf die erwarteten Besucherzahlen für den Baumwipfelpfad weist ein Gemeinderat darauf hin, dass es im näheren Umkreis von Wiesensteig bereits zahlreiche Besuchermagneten gebe: So hat bspw. die Panoramatherme in Beuren jährlich rund 650.000 Besucher, der Blautopf ca. 250.000/Jahr, die Burg Hohenneuffen 200.000/Jahr und die Wallfahrtskirche Ave Maria in Deggingen 100.000 Besucher/Jahr.
Ein Gemeinderat merkt an, dass sich der Baumwipfelpfad in Neuschönau sehr harmonisch in den Wald integriert hat. Von den vorhandenen 575 Parkplätzen befindet sich nur ein Teil am Eingangsbereich. Die restlichen Parkplätze sind verteilt und befinden sich teilweise bis zu 600 m vom Eingang des Baumwipfelpfades entfernt. Darüber hinaus haben Besucher die Möglichkeit den sog. „Igelbus“ in Anspruch zu nehmen und somit ohne eigenen PKW anzureisen. Der Vorsitzende ergänzt, dass nach Auskunft des Bürgermeisters von Neuschönau die Einrichtung eines Verkehrsleitsystems sehr wichtig gewesen sei. Damit sei es gelungen, die Besucherströme entsprechend zu lenken.
Die Eindrücke der Delegation aus dem Landkreis Göppingen und aus Wiesensteig zum Baumwipfelpfad in Neuschönau waren durchweg positiv.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Informationsfahrt zur Kenntnis.

Aktueller Sachstand:
Zum aktuellen Sachstand des geplanten Baumwipfelpfads in Wiesensteig teilt der Vorsitzende folgendes mit:
Zwischenzeitlich steht fest, dass der Verlauf des Baumwipfelpfades ohne die Inanspruchnahme einer privaten landwirtschaftlichen Fläche auskommen kann. Hierfür können Anfang und Ende des Pfades baulich zusammengelegt werden.
Sowohl von Forst BW wie auch von der Erlebnis Akademie (EA) wird statt eines zentralen Waldinformationszentrums inzwischen ein dezentrales Waldinformationskonzept favorisiert. Als Ergebnis der Verhandlungen zwischen der EA und Forst BW kann berichtet werden, dass sich Forst BW mit einem Gestattungsvertrag für die Einrichtung des Baumwipfelpfades und dazugehöriger Einrichtungen einbringen wird. Ein unmittelbares finanzielles Engagement in die bauliche Infrastruktur ist seitens Forst BW nicht mehr vorgesehen. Jedoch wird sich Forst BW bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Waldinformationszentrums beteiligen und seine Kompetenz und sein Wissen einbringen.
Die Erlebnis Akademie AG übernimmt die Gesamtträgerschaft für das Projekt. Diese umfasst die Errichtung der baulichen Anlagen (Baumwipfelpfad, Waldinformationseinrichtung, Gastronomie, Funktionsgebäude, zentraler Parkplatz) sowie den späteren Betrieb der Anlage. Ursprünglich war vorgesehen, dass sich der Landkreis finanziell an der Schaffung von Parkplätzen beteiligt. Ein Gemeinderat merkt hierzu an, dass eine wirtschaftliche Betätigung des Landkreises aus gemeindewirtschaftsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Stattdessen wäre eine finanzielle Beteiligung des Landkreises an der Waldinformationseinrichtung denkbar. Die Kosten für die Parkierung werden daher vom Investor getragen.
Die Erschließung des Baumwipfelpfades wurde zwischenzeitlich untersucht; ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wäre über eine Leitung ins Tal (Richtung Papiermühle) möglich. Für den Anschluss an die Wasserversorgung gibt es zwei Möglichkeiten, wobei sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen ebenfalls ein Anschluss parallel zur Abwasserleitung empfiehlt. Über diesen Leitungsgraben könnte dann auch die Stromversorgung erfolgen. Die Kosten für die Erschließung (Wasser und Abwasser) werden nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 550.000,- Euro geschätzt. Der Vorsitzende weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Kosten nicht von der Stadt, sondern vom Investor zu tragen sind. Da ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz sowie die öffentliche Wasserversorgung erfolgen soll, müssen insbesondere die technischen Voraussetzungen vertraglich geregelt werden.
Die Erlebnisakademie hat das Stuttgarter Büro „Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus (GÖG)“ mit der Erstellung der ersten Leistungsphasen eines naturschutzfachlichen Gutachtens beauftragt.
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landkreises wird sich am Tag nach der Gemeinderatsitzung u.a. mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens befassen. Die Kosten hierfür liegen bei rund 15.000,- Euro. Das Gutachten soll insbesondere die verkehrlichen Wirkungen in der gesamten Raumschaft aufarbeiten sowie Lösungsvorschläge für die Frage der Parkierung erstellen. Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass die Stadt und die Landkreisverwaltung den Projektkritikern ausdrücklich anbieten, die Kriterien für die Vergabe des Verkehrsgutachtens und die Auswahl geeigneter Fachbüros gemeinsam im Dialog zu erarbeiten, um so die Akzeptanz der Ergebnisse auf beiden Seiten sicher zu stellen. Am kommenden Mittwoch, dem 25.04.2012, findet im Rathaus Wiesensteig ein gemeinsames Gespräch mit der Landkreisverwaltung, dem Vorsitzenden, dem Investor und den Vertretern des Gewerbe- und Fremdenverkehrsvereins statt.

Beantragung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Wiesensteig - Zustimmung zur Konzeption
In der Sitzung des Gemeinderats vom 18.07.2011 wurde über die Möglichkeit beraten zusammen mit der Hochschule für Technik (HFT) in Stuttgart einen Forschungsantrag für die Erstellung eines gesamtheitlichen Energiekonzeptes zu stellen, um im Falle einer Bewilligung, zukunftsweisende Vorschläge und Handlungsanweisungen zu erhalten.
Im Nachgang zu der zustimmenden Beschlussfassung hat die HFT die Grundlagen für mögliche Forschungsanträge geprüft und ausführlich ausgearbeitet.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse hat die HFT der Stadt Wiesensteig im März 2012 vorgeschlagen, einen Antrag nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“ zu stellen. Als Voraussetzung für die Antragstellung zum laufenden Projektjahr musste der Antrag bis zum 31.03.2012 gestellt werden.
Zur Fristwahrung wurde der Antrag noch im März 2012 gestellt. Sofern der Gemeinderat in seiner heutigen Beratung zu der Entscheidung gelangen sollte den Antrag nicht weiter zu verfolgen, könnte der Antrag wieder zurückgezogen werden.
Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes dauert ca. 1 Jahr und wird mit Kosten in Höhe von rund 110.000,- Euro veranschlagt. Normalerweise ist eine Förderung von bis zu 65 % vorgesehen. In bestimmten Ausnahmefällen können aber auch Förderungen von bis zu 85 % bewilligt werden. Die Stadt Wiesensteig könnte in diesen Sonderbereich fallen, weshalb eine Förderung von rund 93.500,00 Euro beantragt wurde, so dass die Stadt im Einzelfall noch einen finanziellen Aufwand von 16.500,- Euro zu tragen hätte.
Sollte nur eine Förderung in Höhe von 65 % erreicht werden, kann entweder nachverhandelt oder das Konzept gekürzt werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Antrag komplett zurückzuziehen.
Der Gemeinderat stimmt der Antragstellung für die Erstellung eines gesamtheitlichen Energiekonzeptes vom 31.03.2012 einstimmig zu.
Sobald das Ergebnis der Bewilligung vorliegt, wird der Gemeinderat erneut beraten.

Betreuung von Kindern unter 3 Jahren – Tagespflege in anderen geeigneten Räumen
Die „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ wird unter der Federführung und fachlichen Betreuung des Tagesmüttervereins durchgeführt. Zusätzlich zu den bisher im Gemeinderat beratenen Punkten sind in der Vereinbarung auch die Förderung zur Aus- und Fortbildung von Tagespflegepersonen, die Übernahme von Gebühren für polizeiliche Führungszeugnisse als Voraussetzung für die Beantragung und der Verlängerung der Pflegeerlaubnisse sowie die Mitgliedschaft beim Tagesmütter-Göppingen e.V. (jährlicher Mitgliedsbeitrag 25 Euro) enthalten. Hierbei handelt es sich um Standard-Leistungen, die Kommunen i.d.R. abschließen, wenn sie mit dem Tagesmütterverein kooperieren.
Gegenüber des Entwurfs einer Kalkulation wurde in der vorliegenden Vereinbarung die Platzpauschale um 25 % reduziert (Die Berechnung erfolgte bisher auf der Basis von 20 Betreuungsstunden pro Woche. Die Berechnungsbasis wurde auf 15 Betreuungsstunden pro Woche reduziert).
Das neue Kinderhaus soll den Namen Kinderhäusle tragen.
Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Konzeption zur „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ zusammen mit den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen einstimmig zu und ermächtigt die Verwaltung die Kooperationsvereinbarung mit dem Tagesmütter-Göppingen e.V. abzuschließen.

Baugesuche
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Schöntalweg 84
Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Schöntalweg 84 zu.

Verschiedenes
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass am 29.04.2012 eine Vollsperrung der Autobahn A 8 zwischen den Anschlussstellen Mühlhausen und Merklingen in Fahrtrichtung Ulm vorgesehen ist. Anlass für die Sperrung ist der noch ausstehende funktionale Tunneltest. Vom Forst wird die Sperrung für hangseitige Rodungsarbeiten oberhalb der Aufstiegsstrecke mitgenutzt.

 

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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 2. April 2012

 
   

Protokollbekanntgabe
Der Vorsitzende gibt das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.02.2012 bekannt.

Betreuung von Kindern unter 3 Jahren – Tagespflege in anderen geeigneten Räumen
Ab dem 01.08.2013 besteht für die Kommunen die gesetzliche Pflicht, die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu gewährleisten. Neben Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen besteht auch die Möglichkeit, diese Betreuung in „anderen geeigneten Räumen“ durch geeignete Kräfte anzubieten. Wie ein Angebot „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ aussehen kann, haben Frau Bechtold-Schroff vom Verein Tagesmütter-Göppingen e.V. und Frau Sabine Söll in der öffentlichen Sitzung im Januar vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass Frau Söll beabsichtigt, in der Wiesensteiger Straße in Mühlhausen eine solche Betreuung zusammen mit den Gemeinden Gruibingen und Wiesensteig umzusetzen. Wichtig ist, dass eine solche Betreuungsform nicht als Ersatz für eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten dienen soll, sondern ein ergänzendes flexibles Angebot darstellt.
Zwischenzeitlich wurden die finanziellen Auswirkungen zusammen mit den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen i. T. weiter konkretisiert. Für die weiteren Planungen soll in der Sitzung geklärt werden, ob das Gremium einer Weiterplanung auf den bisher erarbeiteten Grundlagen zustimmen könnte. Entscheidender Punkt ist, dass für jede der beteiligten Kommunen aufgrund des vom Tagesmütterverein erstellten Entwurfs einer Kostenaufstellung mit monatlichen Kosten von ca. 1.500 Euro zu rechnen ist. Bei der Beurteilung dieser Kosten muss berücksichtigt werden, dass Eltern bei der räumlichen Wahl des Kindergartens frei sind. Sofern sie sich für eine auswärtige Einrichtung entscheiden, muss die Wohnortgemeinde an die auswärtige Gemeinde ebenfalls einen nicht unerheblichen Kostenausgleich bezahlen. Bei einer Realisierung der vorgeschlagenen „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ müsste die Stadt keinen interkommunalen Kostenausgleich für die Kinder leisten, die dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Bei der vom Tagesmütterverein erarbeiteten Kostenaufstellung wird insbesondere davon ausgegangen, dass die jeweilige Kommune für nicht genutzte (freie) Plätze eine Platzpauschale trägt. Diese Platzpauschale wird kontrovers diskutiert. Im Gremium wird hierüber noch im Detail Beratungsbedarf gesehen. Das Angebot an sich wird vom Gremium jedoch positiv beurteilt.
Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Konzeption zur „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ zusammen mit den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung am 23.04.2012 die restlichen Details, vor allem zur Platzpauschale, zusammen mit den beiden Nachbargemeinden zu erarbeiten und einen Vertragsvorschlag zur Umsetzung der Konzeption zusammen mit dem Tagesmütterverein vorzubereiten.

Baugesuche
1.  Einbau einer Garage und innerer Umbau, Kirchgasse 8
Der Gemeinderat stimmt dem Einbau einer Garage und dem damit verbundenen inneren Umbau zu.

2.  Antrag auf Nutzungsänderung, Hauptstraße 17
Der Antragsteller beabsichtigt im Gebäude Hauptstraße 17 einen Pizzaservice einzumieten. Der Gemeinderat stimmt der hierfür erforderlichen Nutzungsänderung zu.

Zustimmung zu einer privaten Straßenbaumaßnahme am Malakoff
Ein Anlieger hat bereits im letzten Jahr beantragt, den oberen Bereich der Malakoffstraße asphaltieren zu dürfen. Seinerzeit wurden Bedenken gegen die Arbeiten geltend gemacht, da befürchtet wurde, dass eine komplette Asphaltierung zu Problemen mit Oberflächenwasser führen wurde.
Als denkbare Lösung zur Verbesserung der Straße und der Zufahrt zu diesen oberen Häusern wurde von hinzugezogenen Ingenieuren eine Ausführung mit Rasengittersteinen vorgeschlagen. Zwischenzeitlich hat der Anlieger von einer Fachfirma ein Angebot eingeholt und beantragt nunmehr eine Ausführung mit Rasengittersteinen auf seine Kosten vornehmen zu dürfen.
Bei einer solchen Lösung würde nicht nur eine Versiegelung vermieden, sondern das anfallende Oberflächenwasser könnte weiterhin teilweise versickern. Aufgrund des derzeit sehr verdichteten Zustands des Untergrunds würde eine solche Lösung bzgl. des Oberflächenwassers keine Verschlechterung bedeuten. Durch den Bau von zwei zusätzlichen Sickergruben wäre sogar eher eine Verbesserung zu erwarten.
Das Gremium kann sich die Umsetzung der Maßnahme durch den Anlieger vorstellen, legt aber Wert darauf, dass die Lage der Sickergruben mit der ausführenden Baufirma und dem eingeschalteten Ingenieur abgestimmt wird. Außerdem wird von dem Anlieger eine Rückbauverpflichtung für die Fälle gefordert, dass entweder die Maßnahme später mit einem Vorhaben der Stadt kollidieren bzw. dass sich nicht zu erwartende Probleme ergeben sollten. Außerdem ist der laufenden Unterhalt vom Anlieger zu übernehmen.
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Maßnahme unter den genannten Voraussetzungen zu.

Verschiedenes
- Der Vorsitzende berichtet über die Vereinsbesprechung am 27.03.2012, in welcher u.a. über die Verwendung des Erlöses aus dem Stadtfest 2011 beraten wurde. Zu den bereits bekannten Vorschlägen ist zwischenzeitlich noch das Herrichten des Filsursprungs als weiterer Verwendungszweck hinzugekommen. Mehrheitlich konsensfähig war der Vorschlag für die Anschaffung von Marktständen/Hütten für einen Weihnachtsmarkt oder für Vereinsfeste. In ca. 8 Wochen soll erneut eine Vereinsbesprechung stattfinden und nach Vorlage von verschiedenen Angeboten eine Entscheidung über die Verwendung des Erlöses getroffen werden. Eine Aufteilung auf verschiedene Maßnahmen ist grundsätzlich denkbar. Noch nicht geklärt ist die Lagerung und Verwaltung der Marktstände/Hütten. 

- Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass die Fahrbahnmarkierungen auf der L 1200 in Richtung Neidlingen wieder neu aufgebracht werden sollten. Ebenso sollte der Hinweis auf die Zone 30 an verschiedenen Stellen im Ort erneuert werden. Die Verwaltung wird dies an die zuständigen Stellen weitergeben.

- Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, eine Unterweisung für die Anwendung des Defibrilators im Rathaus zu machen. Herr Dr. Vöhringer wäre hierzu grundsätzlich bereit. Der Vorsitzende befürwortet dies und merkt an, dass daran gedacht ist, den Defibrilator künftig – die entsprechende Zustimmung des CJD vorausgesetzt - im Spital unterzubringen, da hier rund um die Uhr jemand erreichbar wäre. 

- Ein Gemeinderat berichtet über einen Hinweis aus der Bevölkerung, wonach über Gelage von Jugendlichen beim kath. Gemeindehaus berichtet wird. Die Jugendlichen hätten in diesem Zusammenhang einen Sichtschutz beschädigt und zerschlagene Flaschen u.a. auf dem Weg zum Kindergarten zurückgelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Fall von den Geschädigten beim Polizeiposten Deggingen anzuzeigen ist.

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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2012

 
   

Protokollbekanntgabe
Der Vorsitzende gibt das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.01.2012 bekannt.

Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe für eine Beckenabdeckung für das Freibad
Der Gemeinderat hat Ende letzten Jahres beschlossen, das Büro Fritz Planung GmbH eine konkrete Ausschreibung für eine Beckenabdeckung im Freibad erarbeiten zu lassen und speziell auf die Bedürfnisse des Freibads angepasste Angebote einzuholen.

Die Ergebnisse der Ausschreibung liegen zwischenzeitlich vor.
Von 4 angeschriebenen Firmen haben 3 ein Angebot abgegeben:
a) für manuellen Betrieb (Auf- und Abrollen der Plane)
Aqua-Vogt 62.327,80 Euro netto
Inducon.bv 70.505,00 Euro netto
PAM  91.476,04 Euro netto

b) für motorischen Betrieb
Aqua-Vogt 67.677,80 Euro netto
PAM 101.134,04 Euro netto
Inducon.bv 119.175,00 Euro netto

Das Büro Fritz Planung hat die mögliche Wärmemenge, die durch eine Abdeckung eingespart werden könnte anhand der Rahmendaten errechnet. Bei Ansatz eines durchschnittlichen Energiepreises würde sich rechnerisch eine deutliche Einsparung durch die Abdeckung ergeben.
Aus der Mitte des Gremiums wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese „Hilfsrechnung“ für die Verhältnisse im Freibad nicht zutreffend sind, da aufgrund der eingesetzten Wärmepumpe die Wärmeerzeugung deutlich günstiger ist. Dies wurde bereits in der Vergangenheit von einem Mitglied des Gremiums auf der Grundlage der tatsächlichen jährlichen Stromkosten überprüft und bestätigt. Aufgrund der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten hat das Büro Fritz Planung GmbH eine Amortisationsdauer für eine Abdeckung auf der Basis des günstigsten Angebots und der erzielbaren Einsparungen durch eine Reduzierung des Wärmeverlustes mit ca. 12 Jahren ermittelt. Hierbei ist auf der Kostenseite die tägliche Arbeitszeit für das Ein- und Ausfahren sowie das Reinigen der Abdeckung noch nicht mit eingerechnet.
Unter Einbeziehung dieses Aufwand verlängert sich der Zeitraum, bis sich die Anschaffung einer Abdeckung rechnet noch einmal und liegt dann nicht mehr weit entfernt von der Lebensdauer einer Abdeckung die mit ca. 15 Jahren angegeben wird.
Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat einstimmig von der Anschaffung einer Beckenabdeckung Abstand zu nehmen.
Auf Vorschlag der DLRG sollen die gesammelten Spendengelder auf ein Treuhandkonto der Stadt eingezahlt und zweckgebunden in Absprache mit der DLRG entweder für Energiesparmaßnahmen im Freibad oder für den Erhalt des Bades verwendet werden.

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr – Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung
Der bisherige Entwurf der Gebührenkalkulation ergab eine Gebühr für die Niederschlagswasser-Entsorgung in Höhe von 0,78 €/m² versiegelter Fläche. Dieser Kalkulation lag eine Hochrechnung mit der Annahme einer versiegelten Fläche von rd. 120.000 m² zu Grunde. Zwischenzeitlich liegen jedoch genauere Angaben über die insgesamt versiegelte Fläche vor. Demnach liegt der tatsächliche Wert bei rd. 150.000 m². Mit dieser deutlich höheren Fläche reduziert sich die Niederschlagswassergebühr auf nunmehr 0,65 €/m².
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die gesplitteten Abwassergebühren wie folgt festzulegen:
Die Schmutzwassergebühr wird auf 1,78 €/m³ festgelegt. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,65 €/m² festgelegt.

Fortschreibung der Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag (Kanal- und Klärbeitrag) und Neufassung der Abwassersatzung
Durch die neue Globalberechnung der Stadt - Stand Januar 2012 - wird die Ermittlung der Beitragssätze für die Abwasserbeseitigung der Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom März 2005 und der weiterentwickelten Rechtsprechung und den gemeindlichen Veränderungen im Kosten- und Flächenbereich angepasst. Die Globalberechnung dient dazu, bei der satzungsmäßigen Erhebung von Beiträgen die Höhe des Beitragssatzes nachzuweisen. Sie soll als Kontrollrechnung den Nachweis liefern, dass das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt ist und dem Überfinanzierungsverbot Rechnung getragen wird. Die Globalberechnung wird auf das Jahr 2020 hin ausgerichtet (Kosten- und Flächenseite). Grundprinzip der Globalberechnung ist, dass alle gegenwärtigen und künftigen Benutzer der öffentlichen Einrichtung gleichermaßen zu den (Herstellungs-) Kosten der Einrichtung beizutragen haben.
Die Beitragsobergrenze ergibt sich aus der Umlegung der beitragsfähigen Gesamtkosten auf die Gesamtheit der Bemessungseinheit (Nutzungsfläche). Entsprechend diesem Prinzip besteht die Globalberechnung aus der Kosten- und Flächenseite.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Globalberechnung (Stand Januar 2012).

In der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) wird der Abwasserbeitrag - Teilbeiträge für Kanal- und Klärbeiträge - wie folgt festgesetzt:
Kanalbeitrag: 3,64 €/m² NF  Klärbeitrag (inkl. Sammler/RÜB) mechanischer und biologischer Teil: 1,79 €/m² NF

Die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) wird ebenfalls einstimmig beschlossen.
Deren Bekanntmachung erfolgt nach Vorliegen der Genehmigung durch das Landratsamt Göppingen.

Fortschreibung der Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Wasserversorgungsbeitrag Stadt Wiesensteig und Neufassung der Wasserversorgungssatzung
Die bisherige Globalberechnung aus dem Jahr 1992 ist auch Grundlage für den derzeitigen Beitragsteil der Wasserversorgungssatzung.
Die Beitragsobergrenze ergibt sich auch hier aus der Umlegung der beitragsfähigen Gesamtkosten auf die Gesamtheit der Bemessungseinheit (Nutzungsfläche).
Die Obergrenze des Beitrags im Wasserversorgungsbereich beträgt 3,96 €/m² NF.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Globalberechnung (Stand Januar 2012).

In der Neufassung der Satzung über die Wasserversorgung wird der Wasserversorgungsbeitrag wie folgt festgesetzt: 3,96 €/m² NF.
Die Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) wird ebenfalls einstimmig beschlossen.
Deren Bekanntmachung erfolgt zusammen mit der Abwassersatzung.

Bekanntgaben und Verschiedenes
Information über die Verkehrsschau vom 15.12.2011
Die Mitglieder der Verkehrsschau haben sich am 15.12.2011 mit dem Antrag der Stadt auf Errichtung einer Fußgängerampel bei der Gärtnerei Beisenwenger befasst. Hierbei wurde folgendes Ergebnis festgehalten: Als erste Maßnahme zur Verbesserung der Sicht auf die Aufstellfläche des Fußgängerüberweges soll von der Stadt ein Parkplatz im Bereich des Gebäudes Hauptstraße 57 für die Nutzung als Parkplatz gesperrt werden. Die Straßenbauverwaltung wird parallel hierzu eine Verkehrszählung durchführen.
Vom Gremium ebenfalls angedacht wurde die Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Café Brunnengarten (noch vor der Bushaltestelle), was aber vermutlich an der Akzeptanz scheitern würde. Eine Verlegung in Richtung Ortsmitte würde sogar den Verlust von 2 Parkplätzen vor dem Gebäude Hauptstraße 57 und zusätzlich einen erheblichen finanziellen Aufwand mit sich bringen. Der Gemeinderat kommt überein, zunächst Erfahrungen mit der von der Verkehrsschau vorgeschlagenen Regelung (sperren eines Parkplatzes) zu sammeln und das Ergebnis der Verkehrszählung abzuwarten. Anschließend wird über die weitere Vorgehensweise entschieden. 

In der Sommerbergstraße sollten entlang der Friedhofmauer 2 Birken entfernt werden, die durch ihr Wurzelwerk den Gehweg in Mitleidenschaft ziehen. Der Gemeinderat erklärt sich hiermit einverstanden. Anstatt der ursprünglich angedachten Begrünung der Friedhofsmauer mit Efeu soll eine einheitliche Bepflanzung mit Sträuchern erfolgen. Diese Maßnahme soll im Frühjahr zusammen mit der Pflanzung des fehlenden Baumes vor dem Schlosseingang erfolgen.

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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 30. Januar 2012

 
   

Protokollbekanntgabe
Der Vorsitzende gibt das Protokoll der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2011 bekannt.

Betreuung von Kindern unter 3 Jahren – Vorstellung eines interkommunalen Konzepts für eine „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“
Ab dem 01.08.2013 besteht für die Kommunen die gesetzliche Pflicht, eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren zu gewährleisten. Neben Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen besteht auch die Möglichkeit, diese Betreuung in „anderen geeigneten Räumen“ durch geeignete Kräfte anzubieten.
Wie ein solches Angebot aussehen kann, stellt Frau Bechtold-Schroff vom Verein Tagesmütter-Göppingen e.V. bei der heutigen Sitzung vor.
Der Verein Tagesmütter-Göppingen e.V. wurde im Jahr 1974 gegründet und umfasst zwischenzeitlich rund 280 Mitgliedern. Der Verein ist Partner des Landkreises und hat seit 2009 das Gütesiegel zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen gemeinsam mit dem Haus der Familie in Göppingen. Die Tagespflege kann sowohl bei der Tagesmutter als auch im Elternhaus oder in anderen Räumen durchgeführt werden. Tagespflegepersonen, die über 15 Wochenstunden und länger als 3 Monate gegen Entgelt Kinder betreuen, benötigen eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Die Ausbildung zur Tagesmutter erfordert neben einem Eignungsprüfungsverfahren auch rund 160 Unterrichtseinheiten sowie jährliche Fortbildungen.
Für Wiesensteig besteht nun die Möglichkeit zusammen mit den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen - die Zustimmung der jeweiligen Gremien vorausgesetzt - eine gemeinsame Kindertagespflege anzubieten. Frau Söll aus Mühlhausen ist Erzieherin und ausgebildete Tagesmutter und hat großes Interesse zusammen mit 2 weiteren Tagesmüttern eine Kindertagespflege in Mühlhausen für alle drei Kommunen anzubieten. Entsprechende Räumlichkeiten würden in einem Gebäude neben ihrem Wohnhaus in Mühlhausen zur Verfügung stehen. Bei dem von ihr vorgestellten Konzept können 12 Plätze angeboten werden, wovon max. 9 Kinder zur gleichen Zeit anwesend sein dürfen. Die Abdeckung von Randzeiten könnte gewährleistet werden.
Frau Söll bietet eine Betreuung nach der Kleinkind-Pädagogik von Emmi Pikler an, diese beruht auf zwei Säulen: achtsame Pflege und freie Bewegungsentwicklung.
Die Betreuung wäre ab April möglich.
Im Kindergarten werden derzeit 6 Plätze für die Aufnahme von Kindern ab 2,5 Jahren angeboten. Dies wird stark angenommen und soll auch weiterhin bestehen bleiben. Ein weiterer Ausbau dieses Angebotes würde jedoch eine räumliche und personelle Aufstockung erfordern.
Es ist vorgesehen, dass bei dem vorgestellten Modell einer Tagespflege jede der drei Kommunen 4 Plätze in Anspruch nehmen kann. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Angebot den gesetzlichen Anforderungen für die U3 Betreuung entspricht, jedoch nur einen Baustein darstellen würde. Als weiterer Baustein ist in den kommenden Monaten eine Lösung für eine zusätzliche, einrichtungsbezogene Betreuung von Kinder unter 3 Jahren zusammen mit dem Kindergarten zu erarbeiten. Der Vorsitzende ergänzt, dass Eltern bei der räumlichen Wahl des Kindergartens völlig frei sind und bei Inanspruchnahme auswärtiger Kindergartenplätze ein interkommunaler Kostenausgleich stattfinden muss.
Frau Bechtold-Schroff erläutert anhand einer Aufstellung die mögliche Finanzierung des Angebots. Demnach würden auf die Stadt bei Vollbelegung ohne Anrechnung weiterer Zuschüsse ca. 900,- Euro/Monat zukommen. Bei einer einrichtungsbezogenen Betreuung oder bei einer Verpflichtung zum interkommunalen Kostenausgleich wäre dagegen mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.
Der Gemeinderat nimmt das vorgestellte Konzept zur „Kindertagesbetreuung in anderen geeigneten Räumen“ zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dieses mit den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen weiter auszuarbeiten und zu konkretisieren.

Vergabe von Ingenieurleistungen zum Aufbau einer Wasserleitungsdatenbank
Im Jahr 2009 wurden im Zusammenhang mit der Bestandserfassung des öffentlichen Kanalnetzes auch die Wasserleitungsschächte aufgenommen, um auch für die Wasserversorgung ein digitales Planwerk und eine Wasserleitungsdatenbank aufbauen zu können. Diese Leistungen wurden bereits abgerechnet.
Die Kosten für den Aufbau eines Planwerks und einer Wasserleitungsdatenbank werden vom Büro hettlerundpartner mit 9.554,28 Euro netto beziffert. Eine jährliche Aktualisierung der Datenbank wird empfohlen.
Der Vorsitzende hält die Erstellung dieser Datenbank für die tägliche Arbeit insbesondere des Wassermeisters für unabdingbar. Auch die Feuerwehr würde davon profitieren. Ziel bei der Erstellung einer Wasserleitungsdatenbank ist es, sämtliche Informationen und Pläne über die Wasserversorgung in einem einheitlichen Planwerk in zeitgemäßer digitaler Form zusammenzufassen.
Darauf aufbauend kann in einem weiteren Schritt eine hydraulische Berechnung des Wasserleitungsnetzes vorgenommen werden, um Schwachstellen des Netzes ermitteln zu können.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme das Büro hettlerundpartner mit der Erstellung einer Wasserleitungsdatenbank zum Nettopreis von 9.554,28 Euro zu beauftragen.

Baugesuche
Veränderte Ausführung der An- und Umbaumaßnahmen im Bauteil D, Flst. 1785 Haus Lämmerbuckel
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der Daimler Unterstützungskasse auf eine veränderte Ausführung der An- und Umbaumaßnahmen im Bauteil D einstimmig zu.

Bekanntgaben und Verschiedenes
-Erste Überlegungen zur Errichtung eines Baumwipfelpfads auf Gemarkung Wiesensteig
Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand: Im Masterplan zum Landschaftspark Albtrauf wurde der Baumwipfelpfad als eines der Starterprojekte definiert. Nach einem mehrstufigen Suchverfahren im Sommer 2011 im Landkreis Göppingen erwies sich der Standort Feldkopf im Gewann Bronnen (Nähe des Parkplatzes Reußenstein) als deutlich überlegen. Das Ministerium für Ländlichen Raum hat Ende letzten Jahres diesen Standort gegenüber dem Landkreis bestätigt. Ein Investor sieht am Standort Wiesensteig die Möglichkeit ein attraktives, innovatives und deutschlandweit einmaliges Wald- und Erlebniszentrum zu schaffen. Der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg hat bereits Interesse an der Einrichtung eines Waldinformationszentrums bekundet. In einem ganzheitlichen Ansatz könnte eine naturnahe Bildungs- und Erlebniswelt mit klaren umweltpädagogischen Schwerpunkten für ein intensives Naturerlebnis für Groß und Klein geschaffen werden.
Der Vorsitzende verdeutlicht, momentan steht das Projekt ganz am Anfang. Derzeit finden auch noch Abstimmungsgespräche zwischen dem Investor und Forst BW über eine mögliche konzeptionelle Ausgestaltung des angedachten Projektes statt. Sofern es zu einer Umsetzung kommt, wird auch ein entsprechendes Genehmigungsverfahren durchgeführt, bei dem u. a. umwelt- und naturschutzrechtliche Belange untersucht und berücksichtigt werden.
Wenn weitere Details vorliegen wird das Gremium darüber beraten und soweit erforderlich notwendige Entscheidungen treffen.
Am 07.03.2012 ist eine Informationsveranstaltung im Schloss für die Bevölkerung geplant. Auf Anfrage berichtet der Vorsitzende, dass die Stadt insbesondere im Rahmen des Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahrens in das Verfahren eingebunden wird. Außerdem wird die Stadt bei den künftigen Abstimmungsgesprächen über das Projekt beteiligt.
Der Vorsitzende erinnert daran, dass sich die Stadt bereits vor Jahren dafür ausgesprochen hat, verstärkt die Potentiale des Tourismus und der Naherholung zu nutzen und die sich daraus bietenden Chancen zu ergreifen, da sowohl aufgrund der topografischen Gegebenheiten als auch aufgrund von zahlreichen Schutzgebieten auf der Gemarkung die Ansiedelung weiterer Gewerbebetriebe sehr erschwert ist.
Der Baumwipfelpfad soll eine Einrichtung werden, die Natur für Groß und Klein erlebbar und auch für Schulklassen durch die Kombination mit dem geplanten Waldinformationszentrum interessant macht. Ein Gemeinderat weist abschließend nochmals darauf hin, dass das Gremium zum allergrößten Teil dem Projekt sehr positiv gegenübersteht und große Chancen bei einer möglichen Realisierung sieht.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.

-Die Firma Con-la-natura hat erneut den Antrag gestellt, auch im Jahr 2012 wieder Segway-Touren in Wiesensteig durchführen zu können. Der räumliche Bereich ist identisch mit dem des Vorjahres, die Ausnahmegenehmigung umfasst den Zeitraum vom 01.03. bis 30.11.2012. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu. 

- Der Vorsitzende informiert über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG und den Bürgermeistern der Anliegerkommunen der neuen ICE-Trasse. Dabei wurden vom zuständigen Abschnittsleiter der DB Projektbau, Herrn Breidenstein, der vorläufige Bauzeitenplan und die dazugehörige Verkehrskonzeption vorgestellt:
Projektaktivitäten Tunnel
Februar 2012: voraussichtlicher Versand der Ausschreibungsunterlagen für den Tunnelbau
4. Quartal 2012: voraussichtlich Zuschlag für die Tunnelarbeiten
1. Halbjahr 2013: Beginn von Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, Anlagen für den Gewässerschutz und Verkehrserschließung
Ca. ab dem 3. Quartal 2013: Beginn des Tunnelvortriebs
Filstalbrücken
Voraussichtlich 2. Quartal 2012: Versand der Ausschreibungsunterlagen
Ca. 1. Quartal 2013: voraussichtlich Zuschlag für die Brückenarbeiten
Ca. 2. Quartal 2013: Beginn von Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, Anlagen für den Gewässerschutz und Verkehrserschließung
Ca. 3. Quartal 2013: voraussichtlicher Beginn der Arbeiten zur Herstellung von Probebohrpfählen zur Überprüfung des Baugrundes
Der Baubeginn zur Herstellung der eigentlichen Pfähle für die Filstalbrücken erfolgt nach derzeitigem Stand erst im Laufe des Jahres 2014
Die Inbetriebnahme der Schnellbahntrasse ist für das Jahresende 2019 vorgesehen. 

-Auf Anfrage in der letzten Gemeinderatssitzung informiert der Vorsitzende, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h in der Ortsdurchfahrt von Gruibingen bis Ende 2012 befristet ist. Sie wurde aufgrund des erhöhten Baustellenverkehrs aufgrund des Autobahnausbaus vorübergehend angeordnet. Eine ähnliche Vorgehensweise für Wiesensteig wurde von der Verkehrsschau des Landkreises bereits negativ beschieden.

-Der Vorsitzende gibt bekannt, dass sich der Gewinn des Stadtfestes anlässlich „1150 Jahre Wiesensteig“ auf rd. 11.400 Euro beläuft. (Einnahmen von 31.400 Euro bei Ausgaben von 20.000 Euro). Das Gremium schlägt vor, dass der Festausschuss bei einem Treffen einen neuen Termin für das abgesagte Helferfest vorschlagen und über die Verwendung des Überschusses des Stadtfestes beraten soll.

-Die vorläufige Abrechnung des Musicals „Maria von Bosnien – eine Hochzeit und ein Todesfall“ ergibt derzeit noch ein Defizit in Höhe von ca. 6.000,- Euro. Sofern von der Stiftung für kulturelle Jugendarbeit dieser rechnerische Abmangel anerkannt und ein Zuschuss ausbezahlt wird, reduziert sich das Defizit noch einmal.

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Letzte Aktualisierung am 07.05.2012
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