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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 23. April 2012
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Protokollbekanntgabe Der Vorsitzende gibt das Protokoll der letzten
öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung vom 04.02.2012 bekannt.
Entgegennahme der Unterschriften des Bürgerbegehrens zum
Baumwipfelpfad Im Namen des Gewerbe- und Fremdenverkehrsvereins
Wiesensteig übergibt Frau Renate Rothfuß die im Rahmen eines Bürgerbegehrens
gesammelten Unterschriften von Wiesensteiger Bürgerinnen und Bürgern zum
Baumwipfelpfad. Diese haben sich mit ihrer Unterschrift dafür ausgesprochen,
dass den Bürgerinnen und Bürgern von Wiesensteig in einem Bürgerentscheid
folgende Frage gestellt wird: „Befürworten Sie die Erstellung eines
Baumwipfelpfades am Reußenstein (Gewann Bronnen/Feldkopf)?“ Frau Rothfuß
erläutert, dass bis zum Tag der Sitzung insgesamt 697 Unterschriften gesammelt
worden sind. Der Vorsitzende nimmt die Unterschriften entgegen und
erläutert, dass nach der vorgeschriebenen Prüfung es nun die gesetzliche Aufgabe
des Gemeinderats ist, formal über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu
beschließen.
Baumwipfelpfad - Bericht über die Informationsfahrt zum
Baumwipfelpfad in Neuschönau Der Vorsitzende berichtet über die
Informationsfahrt zum Baumwipfelpfad in Neuschönau am 16.04.2012: Der
Einladung des Landkreises Göppingen und der Stadt Wiesensteig sind neben
Mitgliedern des Umwelt- und Verkehrsausschusses, Vertretern der
Landkreisverwaltung und der Stadt Wiesensteig auch Gemeinderäte, Mitglieder des
Gewerbe- und Fremdenverkehrsvereins, Pressevertreter und Bürger von Wiesensteig
gefolgt, um sich selbst vor Ort ein Bild über einen Baumwipfelpfad und dessen
Auswirkungen zu machen. Empfangen wurde die Delegation von Herrn Landrat
Lankl, dem Bürgermeister der Gemeinde Neuschönau, Herrn Wolf, dem
Geschäftsführer des Zweckverbands der Nationalparkgemeinden und zuständigen
Leiter des Tourismus und Fremdenverkehrs, Herrn Bomeisel sowie dem Investor, der
Erlebnis Akademie AG, Herrn Bayerköhler und seinen Mitarbeitern. Die
dortigen Kommunal- und Tourismusvertreter befürworteten das Projekt sehr und
sprachen von dem dortigen Baumwipfelpfad als ein „wirtschaftliches Zugpferd“ und
ein „Impulsgeber für die Region“ von dem die gesamte Peripherie profitiere.
Anfängliche Bedenken seitens der Gastronomen seien schnell zerstreut gewesen.
Die Gastronomen pflegen eine enge Kooperation und werben gegenseitig
füreinander. Zwischenzeitlich würden diese neben Handwerk und Einzelhandel am
meisten von dem Baumwipfelpfad profitieren. Ähnlich wie Wiesensteig hat die
Gemeinde Neuschönau rund 2.300 Einwohner; die Zufahrt zum Baumwipfelpfad erfolgt
aus 3 Hauptrichtungen, wobei dort der Weg zur Autobahn deutlich länger ist, als
der von Mühlhausen nach Wiesensteig. Negative Stimmungen in der Bevölkerung
gegen den Baumwipfelpfad habe es in Neuschönau nicht gegeben. Die Zielgruppe des
Baumwipfelpfads umfasst vor allem junge Familien, Umweltinteressierte, die
Generation 50+ sowie Erholungssuchende, mit dem Ziel eines sanften Tourismus
ohne Event-Charakter. Im Hinblick auf die erwarteten Besucherzahlen für den
Baumwipfelpfad weist ein Gemeinderat darauf hin, dass es im näheren Umkreis von
Wiesensteig bereits zahlreiche Besuchermagneten gebe: So hat bspw. die
Panoramatherme in Beuren jährlich rund 650.000 Besucher, der Blautopf ca.
250.000/Jahr, die Burg Hohenneuffen 200.000/Jahr und die Wallfahrtskirche Ave
Maria in Deggingen 100.000 Besucher/Jahr. Ein Gemeinderat merkt an, dass
sich der Baumwipfelpfad in Neuschönau sehr harmonisch in den Wald integriert
hat. Von den vorhandenen 575 Parkplätzen befindet sich nur ein Teil am
Eingangsbereich. Die restlichen Parkplätze sind verteilt und befinden sich
teilweise bis zu 600 m vom Eingang des Baumwipfelpfades entfernt. Darüber hinaus
haben Besucher die Möglichkeit den sog. „Igelbus“ in Anspruch zu nehmen und
somit ohne eigenen PKW anzureisen. Der Vorsitzende ergänzt, dass nach Auskunft
des Bürgermeisters von Neuschönau die Einrichtung eines Verkehrsleitsystems sehr
wichtig gewesen sei. Damit sei es gelungen, die Besucherströme entsprechend zu
lenken. Die Eindrücke der Delegation aus dem Landkreis Göppingen und aus
Wiesensteig zum Baumwipfelpfad in Neuschönau waren durchweg
positiv.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die
Informationsfahrt zur Kenntnis.
Aktueller Sachstand: Zum aktuellen Sachstand des
geplanten Baumwipfelpfads in Wiesensteig teilt der Vorsitzende folgendes
mit: Zwischenzeitlich steht fest, dass der Verlauf des Baumwipfelpfades ohne
die Inanspruchnahme einer privaten landwirtschaftlichen Fläche auskommen kann.
Hierfür können Anfang und Ende des Pfades baulich zusammengelegt werden.
Sowohl von Forst BW wie auch von der Erlebnis Akademie (EA) wird statt eines
zentralen Waldinformationszentrums inzwischen ein dezentrales
Waldinformationskonzept favorisiert. Als Ergebnis der Verhandlungen zwischen der
EA und Forst BW kann berichtet werden, dass sich Forst BW mit einem
Gestattungsvertrag für die Einrichtung des Baumwipfelpfades und dazugehöriger
Einrichtungen einbringen wird. Ein unmittelbares finanzielles Engagement in die
bauliche Infrastruktur ist seitens Forst BW nicht mehr vorgesehen. Jedoch wird
sich Forst BW bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Waldinformationszentrums
beteiligen und seine Kompetenz und sein Wissen einbringen. Die Erlebnis
Akademie AG übernimmt die Gesamtträgerschaft für das Projekt. Diese umfasst die
Errichtung der baulichen Anlagen (Baumwipfelpfad, Waldinformationseinrichtung,
Gastronomie, Funktionsgebäude, zentraler Parkplatz) sowie den späteren Betrieb
der Anlage. Ursprünglich war vorgesehen, dass sich der Landkreis finanziell an
der Schaffung von Parkplätzen beteiligt. Ein Gemeinderat merkt hierzu an, dass
eine wirtschaftliche Betätigung des Landkreises aus
gemeindewirtschaftsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Stattdessen wäre eine
finanzielle Beteiligung des Landkreises an der Waldinformationseinrichtung
denkbar. Die Kosten für die Parkierung werden daher vom Investor
getragen. Die Erschließung des Baumwipfelpfades wurde zwischenzeitlich
untersucht; ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wäre über eine Leitung
ins Tal (Richtung Papiermühle) möglich. Für den Anschluss an die
Wasserversorgung gibt es zwei Möglichkeiten, wobei sich jedoch aus
wirtschaftlichen Gründen ebenfalls ein Anschluss parallel zur Abwasserleitung
empfiehlt. Über diesen Leitungsgraben könnte dann auch die Stromversorgung
erfolgen. Die Kosten für die Erschließung (Wasser und Abwasser) werden nach
derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 550.000,- Euro geschätzt. Der Vorsitzende
weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Kosten nicht von der Stadt, sondern
vom Investor zu tragen sind. Da ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz sowie
die öffentliche Wasserversorgung erfolgen soll, müssen insbesondere die
technischen Voraussetzungen vertraglich geregelt werden. Die
Erlebnisakademie hat das Stuttgarter Büro „Gruppe für ökologische Gutachten
Detzel & Matthäus (GÖG)“ mit der Erstellung der ersten Leistungsphasen eines
naturschutzfachlichen Gutachtens beauftragt. Der Umwelt- und
Verkehrsausschuss des Landkreises wird sich am Tag nach der Gemeinderatsitzung
u.a. mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens befassen. Die Kosten hierfür
liegen bei rund 15.000,- Euro. Das Gutachten soll insbesondere die verkehrlichen
Wirkungen in der gesamten Raumschaft aufarbeiten sowie Lösungsvorschläge für die
Frage der Parkierung erstellen. Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass die Stadt
und die Landkreisverwaltung den Projektkritikern ausdrücklich anbieten, die
Kriterien für die Vergabe des Verkehrsgutachtens und die Auswahl geeigneter
Fachbüros gemeinsam im Dialog zu erarbeiten, um so die Akzeptanz der Ergebnisse
auf beiden Seiten sicher zu stellen. Am kommenden Mittwoch, dem 25.04.2012,
findet im Rathaus Wiesensteig ein gemeinsames Gespräch mit der
Landkreisverwaltung, dem Vorsitzenden, dem Investor und den Vertretern des
Gewerbe- und Fremdenverkehrsvereins statt.
Beantragung eines
Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Wiesensteig - Zustimmung zur
Konzeption In der Sitzung des Gemeinderats vom 18.07.2011 wurde über
die Möglichkeit beraten zusammen mit der Hochschule für Technik (HFT) in
Stuttgart einen Forschungsantrag für die Erstellung eines gesamtheitlichen
Energiekonzeptes zu stellen, um im Falle einer Bewilligung, zukunftsweisende
Vorschläge und Handlungsanweisungen zu erhalten. Im Nachgang zu der
zustimmenden Beschlussfassung hat die HFT die Grundlagen für mögliche
Forschungsanträge geprüft und ausführlich ausgearbeitet. Aufgrund der
gewonnenen Erkenntnisse hat die HFT der Stadt Wiesensteig im März 2012
vorgeschlagen, einen Antrag nach der „Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im
Rahmen der Klimaschutzinitiative“ zu stellen. Als Voraussetzung für die
Antragstellung zum laufenden Projektjahr musste der Antrag bis zum 31.03.2012
gestellt werden. Zur Fristwahrung wurde der Antrag noch im März 2012
gestellt. Sofern der Gemeinderat in seiner heutigen Beratung zu der Entscheidung
gelangen sollte den Antrag nicht weiter zu verfolgen, könnte der Antrag wieder
zurückgezogen werden. Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes dauert ca. 1
Jahr und wird mit Kosten in Höhe von rund 110.000,- Euro veranschlagt.
Normalerweise ist eine Förderung von bis zu 65 % vorgesehen. In bestimmten
Ausnahmefällen können aber auch Förderungen von bis zu 85 % bewilligt werden.
Die Stadt Wiesensteig könnte in diesen Sonderbereich fallen, weshalb eine
Förderung von rund 93.500,00 Euro beantragt wurde, so dass die Stadt im
Einzelfall noch einen finanziellen Aufwand von 16.500,- Euro zu tragen
hätte. Sollte nur eine Förderung in Höhe von 65 % erreicht werden, kann
entweder nachverhandelt oder das Konzept gekürzt werden. Darüber hinaus besteht
auch die Möglichkeit, den Antrag komplett zurückzuziehen. Der
Gemeinderat stimmt der Antragstellung für die Erstellung eines gesamtheitlichen
Energiekonzeptes vom 31.03.2012 einstimmig zu. Sobald das Ergebnis
der Bewilligung vorliegt, wird der Gemeinderat erneut beraten.
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren – Tagespflege in anderen
geeigneten Räumen Die „Kindertagespflege in anderen geeigneten
Räumen“ wird unter der Federführung und fachlichen Betreuung des
Tagesmüttervereins durchgeführt. Zusätzlich zu den bisher im Gemeinderat
beratenen Punkten sind in der Vereinbarung auch die Förderung zur Aus- und
Fortbildung von Tagespflegepersonen, die Übernahme von Gebühren für polizeiliche
Führungszeugnisse als Voraussetzung für die Beantragung und der Verlängerung der
Pflegeerlaubnisse sowie die Mitgliedschaft beim Tagesmütter-Göppingen e.V.
(jährlicher Mitgliedsbeitrag 25 Euro) enthalten. Hierbei handelt es sich um
Standard-Leistungen, die Kommunen i.d.R. abschließen, wenn sie mit dem
Tagesmütterverein kooperieren. Gegenüber des Entwurfs einer Kalkulation
wurde in der vorliegenden Vereinbarung die Platzpauschale um 25 % reduziert (Die
Berechnung erfolgte bisher auf der Basis von 20 Betreuungsstunden pro Woche. Die
Berechnungsbasis wurde auf 15 Betreuungsstunden pro Woche reduziert). Das
neue Kinderhaus soll den Namen Kinderhäusle tragen. Der Gemeinderat
stimmt der Umsetzung der Konzeption zur „Kindertagespflege in anderen geeigneten
Räumen“ zusammen mit den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen einstimmig zu und
ermächtigt die Verwaltung die Kooperationsvereinbarung mit dem
Tagesmütter-Göppingen e.V. abzuschließen.
Baugesuche Neubau eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage, Schöntalweg 84 Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Schöntalweg 84
zu.
Verschiedenes Der Vorsitzende weist darauf hin,
dass am 29.04.2012 eine Vollsperrung der Autobahn A 8 zwischen den
Anschlussstellen Mühlhausen und Merklingen in Fahrtrichtung Ulm vorgesehen ist.
Anlass für die Sperrung ist der noch ausstehende funktionale Tunneltest. Vom
Forst wird die Sperrung für hangseitige Rodungsarbeiten oberhalb der
Aufstiegsstrecke mitgenutzt.
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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 2. April 2012
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Protokollbekanntgabe Der Vorsitzende gibt das Protokoll der letzten
öffentlichen Sitzung vom 13.02.2012 bekannt.
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren – Tagespflege in anderen
geeigneten Räumen Ab dem 01.08.2013 besteht für die Kommunen die
gesetzliche Pflicht, die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu gewährleisten.
Neben Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen besteht auch die
Möglichkeit, diese Betreuung in „anderen geeigneten Räumen“ durch geeignete
Kräfte anzubieten. Wie ein Angebot „Kindertagespflege in anderen geeigneten
Räumen“ aussehen kann, haben Frau Bechtold-Schroff vom Verein
Tagesmütter-Göppingen e.V. und Frau Sabine Söll in der öffentlichen Sitzung im
Januar vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass Frau Söll beabsichtigt, in
der Wiesensteiger Straße in Mühlhausen eine solche Betreuung zusammen mit den
Gemeinden Gruibingen und Wiesensteig umzusetzen. Wichtig ist, dass eine solche
Betreuungsform nicht als Ersatz für eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im
Kindergarten dienen soll, sondern ein ergänzendes flexibles Angebot
darstellt. Zwischenzeitlich wurden die finanziellen Auswirkungen zusammen mit
den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen i. T. weiter konkretisiert. Für die
weiteren Planungen soll in der Sitzung geklärt werden, ob das Gremium einer
Weiterplanung auf den bisher erarbeiteten Grundlagen zustimmen könnte.
Entscheidender Punkt ist, dass für jede der beteiligten Kommunen aufgrund des
vom Tagesmütterverein erstellten Entwurfs einer Kostenaufstellung mit
monatlichen Kosten von ca. 1.500 Euro zu rechnen ist. Bei der Beurteilung dieser
Kosten muss berücksichtigt werden, dass Eltern bei der räumlichen Wahl des
Kindergartens frei sind. Sofern sie sich für eine auswärtige Einrichtung
entscheiden, muss die Wohnortgemeinde an die auswärtige Gemeinde ebenfalls einen
nicht unerheblichen Kostenausgleich bezahlen. Bei einer Realisierung der
vorgeschlagenen „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ müsste die
Stadt keinen interkommunalen Kostenausgleich für die Kinder leisten, die dieses
Angebot in Anspruch nehmen. Bei der vom Tagesmütterverein erarbeiteten
Kostenaufstellung wird insbesondere davon ausgegangen, dass die jeweilige
Kommune für nicht genutzte (freie) Plätze eine Platzpauschale trägt. Diese
Platzpauschale wird kontrovers diskutiert. Im Gremium wird hierüber noch im
Detail Beratungsbedarf gesehen. Das Angebot an sich wird vom Gremium jedoch
positiv beurteilt. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Konzeption
zur „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ zusammen mit den Gemeinden
Gruibingen und Mühlhausen grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird
beauftragt bis zur Sitzung am 23.04.2012 die restlichen Details, vor allem zur
Platzpauschale, zusammen mit den beiden Nachbargemeinden zu erarbeiten und einen
Vertragsvorschlag zur Umsetzung der Konzeption zusammen mit dem
Tagesmütterverein vorzubereiten.
Baugesuche 1.
Einbau einer Garage und innerer Umbau, Kirchgasse 8 Der Gemeinderat
stimmt dem Einbau einer Garage und dem damit verbundenen inneren Umbau zu.
2. Antrag auf Nutzungsänderung, Hauptstraße 17 Der
Antragsteller beabsichtigt im Gebäude Hauptstraße 17 einen Pizzaservice
einzumieten. Der Gemeinderat stimmt der hierfür erforderlichen Nutzungsänderung
zu.
Zustimmung zu einer privaten Straßenbaumaßnahme am Malakoff Ein
Anlieger hat bereits im letzten Jahr beantragt, den oberen Bereich der
Malakoffstraße asphaltieren zu dürfen. Seinerzeit wurden Bedenken gegen die
Arbeiten geltend gemacht, da befürchtet wurde, dass eine komplette Asphaltierung
zu Problemen mit Oberflächenwasser führen wurde. Als denkbare Lösung zur
Verbesserung der Straße und der Zufahrt zu diesen oberen Häusern wurde von
hinzugezogenen Ingenieuren eine Ausführung mit Rasengittersteinen vorgeschlagen.
Zwischenzeitlich hat der Anlieger von einer Fachfirma ein Angebot eingeholt und
beantragt nunmehr eine Ausführung mit Rasengittersteinen auf seine Kosten
vornehmen zu dürfen. Bei einer solchen Lösung würde nicht nur eine
Versiegelung vermieden, sondern das anfallende Oberflächenwasser könnte
weiterhin teilweise versickern. Aufgrund des derzeit sehr verdichteten Zustands
des Untergrunds würde eine solche Lösung bzgl. des Oberflächenwassers keine
Verschlechterung bedeuten. Durch den Bau von zwei zusätzlichen Sickergruben wäre
sogar eher eine Verbesserung zu erwarten. Das Gremium kann sich die
Umsetzung der Maßnahme durch den Anlieger vorstellen, legt aber Wert darauf,
dass die Lage der Sickergruben mit der ausführenden Baufirma und dem
eingeschalteten Ingenieur abgestimmt wird. Außerdem wird von dem Anlieger eine
Rückbauverpflichtung für die Fälle gefordert, dass entweder die Maßnahme später
mit einem Vorhaben der Stadt kollidieren bzw. dass sich nicht zu erwartende
Probleme ergeben sollten. Außerdem ist der laufenden Unterhalt vom Anlieger zu
übernehmen. Der Gemeinderat stimmt der geplanten Maßnahme unter den
genannten Voraussetzungen zu.
Verschiedenes - Der
Vorsitzende berichtet über die Vereinsbesprechung am 27.03.2012, in welcher u.a.
über die Verwendung des Erlöses aus dem Stadtfest 2011 beraten wurde. Zu
den bereits bekannten Vorschlägen ist zwischenzeitlich noch das Herrichten des
Filsursprungs als weiterer Verwendungszweck hinzugekommen. Mehrheitlich
konsensfähig war der Vorschlag für die Anschaffung von Marktständen/Hütten für
einen Weihnachtsmarkt oder für Vereinsfeste. In ca. 8 Wochen soll erneut eine
Vereinsbesprechung stattfinden und nach Vorlage von verschiedenen Angeboten eine
Entscheidung über die Verwendung des Erlöses getroffen werden. Eine Aufteilung
auf verschiedene Maßnahmen ist grundsätzlich denkbar. Noch nicht geklärt ist die
Lagerung und Verwaltung der Marktstände/Hütten.
- Ein Gemeinderat
weist darauf hin, dass die Fahrbahnmarkierungen auf der L 1200 in
Richtung Neidlingen wieder neu aufgebracht werden sollten. Ebenso sollte der
Hinweis auf die Zone 30 an verschiedenen Stellen im Ort erneuert werden.
Die Verwaltung wird dies an die zuständigen Stellen weitergeben.
- Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, eine Unterweisung für
die Anwendung des Defibrilators im Rathaus zu machen. Herr Dr. Vöhringer
wäre hierzu grundsätzlich bereit. Der Vorsitzende befürwortet dies und merkt an,
dass daran gedacht ist, den Defibrilator künftig – die entsprechende Zustimmung
des CJD vorausgesetzt - im Spital unterzubringen, da hier rund um die Uhr jemand
erreichbar wäre.
- Ein Gemeinderat berichtet über einen Hinweis aus
der Bevölkerung, wonach über Gelage von Jugendlichen beim kath.
Gemeindehaus berichtet wird. Die Jugendlichen hätten in diesem Zusammenhang
einen Sichtschutz beschädigt und zerschlagene Flaschen u.a. auf dem Weg zum
Kindergarten zurückgelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Fall von den
Geschädigten beim Polizeiposten Deggingen anzuzeigen ist.
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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2012
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Protokollbekanntgabe Der Vorsitzende gibt das Protokoll der letzten
öffentlichen Sitzung vom 30.01.2012 bekannt.
Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe für eine Beckenabdeckung für
das Freibad Der Gemeinderat hat Ende letzten Jahres beschlossen, das Büro
Fritz Planung GmbH eine konkrete Ausschreibung für eine Beckenabdeckung im
Freibad erarbeiten zu lassen und speziell auf die Bedürfnisse des Freibads
angepasste Angebote einzuholen.
Die Ergebnisse der Ausschreibung liegen
zwischenzeitlich vor. Von 4 angeschriebenen Firmen haben 3 ein Angebot
abgegeben: a) für manuellen Betrieb (Auf- und Abrollen der
Plane) Aqua-Vogt 62.327,80 Euro netto Inducon.bv 70.505,00
Euro netto PAM 91.476,04 Euro netto
b) für
motorischen Betrieb Aqua-Vogt 67.677,80 Euro
netto PAM 101.134,04 Euro netto Inducon.bv 119.175,00 Euro
netto
Das Büro Fritz Planung hat die mögliche Wärmemenge, die durch eine
Abdeckung eingespart werden könnte anhand der Rahmendaten errechnet. Bei Ansatz
eines durchschnittlichen Energiepreises würde sich rechnerisch eine deutliche
Einsparung durch die Abdeckung ergeben. Aus der Mitte des Gremiums wird
jedoch darauf hingewiesen, dass diese „Hilfsrechnung“ für die Verhältnisse im
Freibad nicht zutreffend sind, da aufgrund der eingesetzten Wärmepumpe die
Wärmeerzeugung deutlich günstiger ist. Dies wurde bereits in der Vergangenheit
von einem Mitglied des Gremiums auf der Grundlage der tatsächlichen jährlichen
Stromkosten überprüft und bestätigt. Aufgrund der tatsächlichen örtlichen
Gegebenheiten hat das Büro Fritz Planung GmbH eine Amortisationsdauer für eine
Abdeckung auf der Basis des günstigsten Angebots und der erzielbaren
Einsparungen durch eine Reduzierung des Wärmeverlustes mit ca. 12 Jahren
ermittelt. Hierbei ist auf der Kostenseite die tägliche Arbeitszeit für das Ein-
und Ausfahren sowie das Reinigen der Abdeckung noch nicht mit eingerechnet.
Unter Einbeziehung dieses Aufwand verlängert sich der Zeitraum, bis sich die
Anschaffung einer Abdeckung rechnet noch einmal und liegt dann nicht mehr weit
entfernt von der Lebensdauer einer Abdeckung die mit ca. 15 Jahren angegeben
wird. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat einstimmig von der
Anschaffung einer Beckenabdeckung Abstand zu nehmen. Auf Vorschlag der
DLRG sollen die gesammelten Spendengelder auf ein Treuhandkonto der Stadt
eingezahlt und zweckgebunden in Absprache mit der DLRG entweder für
Energiesparmaßnahmen im Freibad oder für den Erhalt des Bades verwendet
werden.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr – Beschlussfassung über die
neuen Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung Der bisherige Entwurf der
Gebührenkalkulation ergab eine Gebühr für die Niederschlagswasser-Entsorgung in
Höhe von 0,78 €/m² versiegelter Fläche. Dieser Kalkulation lag eine Hochrechnung
mit der Annahme einer versiegelten Fläche von rd. 120.000 m² zu Grunde.
Zwischenzeitlich liegen jedoch genauere Angaben über die insgesamt versiegelte
Fläche vor. Demnach liegt der tatsächliche Wert bei rd. 150.000 m². Mit dieser
deutlich höheren Fläche reduziert sich die Niederschlagswassergebühr auf nunmehr
0,65 €/m². Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die gesplitteten
Abwassergebühren wie folgt festzulegen: Die Schmutzwassergebühr wird
auf 1,78 €/m³ festgelegt. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,65
€/m² festgelegt.
Fortschreibung der Globalberechnung zur
Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag (Kanal- und
Klärbeitrag) und Neufassung der Abwassersatzung Durch die neue
Globalberechnung der Stadt - Stand Januar 2012 - wird die Ermittlung der
Beitragssätze für die Abwasserbeseitigung der Änderung des
Kommunalabgabengesetzes vom März 2005 und der weiterentwickelten Rechtsprechung
und den gemeindlichen Veränderungen im Kosten- und Flächenbereich angepasst. Die
Globalberechnung dient dazu, bei der satzungsmäßigen Erhebung von Beiträgen die
Höhe des Beitragssatzes nachzuweisen. Sie soll als Kontrollrechnung den Nachweis
liefern, dass das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt ist und dem
Überfinanzierungsverbot Rechnung getragen wird. Die Globalberechnung wird auf
das Jahr 2020 hin ausgerichtet (Kosten- und Flächenseite). Grundprinzip der
Globalberechnung ist, dass alle gegenwärtigen und künftigen Benutzer der
öffentlichen Einrichtung gleichermaßen zu den (Herstellungs-) Kosten der
Einrichtung beizutragen haben. Die Beitragsobergrenze ergibt sich aus der
Umlegung der beitragsfähigen Gesamtkosten auf die Gesamtheit der
Bemessungseinheit (Nutzungsfläche). Entsprechend diesem Prinzip besteht die
Globalberechnung aus der Kosten- und Flächenseite. Der Gemeinderat
beschließt einstimmig die Globalberechnung (Stand Januar 2012).
In der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung) wird der Abwasserbeitrag - Teilbeiträge für Kanal- und
Klärbeiträge - wie folgt festgesetzt: Kanalbeitrag: 3,64
€/m² NF Klärbeitrag (inkl. Sammler/RÜB) mechanischer
und biologischer Teil: 1,79 €/m² NF
Die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung - AbwS) wird ebenfalls einstimmig beschlossen. Deren
Bekanntmachung erfolgt nach Vorliegen der Genehmigung durch das Landratsamt
Göppingen.
Fortschreibung der Globalberechnung zur Ermittlung der
Beitragsobergrenze für den Wasserversorgungsbeitrag Stadt Wiesensteig und
Neufassung der Wasserversorgungssatzung Die bisherige Globalberechnung
aus dem Jahr 1992 ist auch Grundlage für den derzeitigen Beitragsteil der
Wasserversorgungssatzung. Die Beitragsobergrenze ergibt sich auch hier aus
der Umlegung der beitragsfähigen Gesamtkosten auf die Gesamtheit der
Bemessungseinheit (Nutzungsfläche). Die Obergrenze des Beitrags im
Wasserversorgungsbereich beträgt 3,96 €/m² NF. Der Gemeinderat beschließt
einstimmig die Globalberechnung (Stand Januar 2012).
In der
Neufassung der Satzung über die Wasserversorgung wird der
Wasserversorgungsbeitrag wie folgt festgesetzt: 3,96 €/m² NF. Die
Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung - WVS) wird ebenfalls einstimmig
beschlossen. Deren Bekanntmachung erfolgt zusammen mit der
Abwassersatzung.
Bekanntgaben und Verschiedenes Information über die
Verkehrsschau vom 15.12.2011 Die Mitglieder der Verkehrsschau haben sich
am 15.12.2011 mit dem Antrag der Stadt auf Errichtung einer Fußgängerampel bei
der Gärtnerei Beisenwenger befasst. Hierbei wurde folgendes Ergebnis
festgehalten: Als erste Maßnahme zur Verbesserung der Sicht auf die
Aufstellfläche des Fußgängerüberweges soll von der Stadt ein Parkplatz im
Bereich des Gebäudes Hauptstraße 57 für die Nutzung als Parkplatz gesperrt
werden. Die Straßenbauverwaltung wird parallel hierzu eine Verkehrszählung
durchführen. Vom Gremium ebenfalls angedacht wurde die Verlegung des
Fußgängerüberweges in Richtung Café Brunnengarten (noch vor der Bushaltestelle),
was aber vermutlich an der Akzeptanz scheitern würde. Eine Verlegung in Richtung
Ortsmitte würde sogar den Verlust von 2 Parkplätzen vor dem Gebäude Hauptstraße
57 und zusätzlich einen erheblichen finanziellen Aufwand mit sich bringen. Der
Gemeinderat kommt überein, zunächst Erfahrungen mit der von der Verkehrsschau
vorgeschlagenen Regelung (sperren eines Parkplatzes) zu sammeln und das Ergebnis
der Verkehrszählung abzuwarten. Anschließend wird über die weitere
Vorgehensweise entschieden.
In der Sommerbergstraße sollten entlang
der Friedhofmauer 2 Birken entfernt werden, die durch ihr Wurzelwerk den
Gehweg in Mitleidenschaft ziehen. Der Gemeinderat erklärt sich hiermit
einverstanden. Anstatt der ursprünglich angedachten Begrünung der Friedhofsmauer
mit Efeu soll eine einheitliche Bepflanzung mit Sträuchern erfolgen. Diese
Maßnahme soll im Frühjahr zusammen mit der Pflanzung des fehlenden Baumes vor
dem Schlosseingang erfolgen.
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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 30. Januar 2012
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Protokollbekanntgabe Der Vorsitzende gibt das Protokoll der letzten
öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2011 bekannt.
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren – Vorstellung eines interkommunalen
Konzepts für eine „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ Ab dem
01.08.2013 besteht für die Kommunen die gesetzliche Pflicht, eine Betreuung für
Kinder unter 3 Jahren zu gewährleisten. Neben Betreuungsangeboten in
Kindertageseinrichtungen besteht auch die Möglichkeit, diese Betreuung in
„anderen geeigneten Räumen“ durch geeignete Kräfte anzubieten. Wie ein
solches Angebot aussehen kann, stellt Frau Bechtold-Schroff vom Verein
Tagesmütter-Göppingen e.V. bei der heutigen Sitzung vor. Der Verein
Tagesmütter-Göppingen e.V. wurde im Jahr 1974 gegründet und umfasst
zwischenzeitlich rund 280 Mitgliedern. Der Verein ist Partner des Landkreises
und hat seit 2009 das Gütesiegel zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen
gemeinsam mit dem Haus der Familie in Göppingen. Die Tagespflege kann sowohl bei
der Tagesmutter als auch im Elternhaus oder in anderen Räumen durchgeführt
werden. Tagespflegepersonen, die über 15 Wochenstunden und länger als 3 Monate
gegen Entgelt Kinder betreuen, benötigen eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB
VIII. Die Ausbildung zur Tagesmutter erfordert neben einem
Eignungsprüfungsverfahren auch rund 160 Unterrichtseinheiten sowie jährliche
Fortbildungen. Für Wiesensteig besteht nun die Möglichkeit zusammen mit den
Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen - die Zustimmung der jeweiligen Gremien
vorausgesetzt - eine gemeinsame Kindertagespflege anzubieten. Frau Söll aus
Mühlhausen ist Erzieherin und ausgebildete Tagesmutter und hat großes Interesse
zusammen mit 2 weiteren Tagesmüttern eine Kindertagespflege in Mühlhausen für
alle drei Kommunen anzubieten. Entsprechende Räumlichkeiten würden in einem
Gebäude neben ihrem Wohnhaus in Mühlhausen zur Verfügung stehen. Bei dem von ihr
vorgestellten Konzept können 12 Plätze angeboten werden, wovon max. 9 Kinder zur
gleichen Zeit anwesend sein dürfen. Die Abdeckung von Randzeiten könnte
gewährleistet werden. Frau Söll bietet eine Betreuung nach der
Kleinkind-Pädagogik von Emmi Pikler an, diese beruht auf zwei Säulen: achtsame
Pflege und freie Bewegungsentwicklung. Die Betreuung wäre ab April
möglich. Im Kindergarten werden derzeit 6 Plätze für die Aufnahme von Kindern
ab 2,5 Jahren angeboten. Dies wird stark angenommen und soll auch weiterhin
bestehen bleiben. Ein weiterer Ausbau dieses Angebotes würde jedoch eine
räumliche und personelle Aufstockung erfordern. Es ist vorgesehen, dass bei
dem vorgestellten Modell einer Tagespflege jede der drei Kommunen 4 Plätze in
Anspruch nehmen kann. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Angebot den
gesetzlichen Anforderungen für die U3 Betreuung entspricht, jedoch nur einen
Baustein darstellen würde. Als weiterer Baustein ist in den kommenden Monaten
eine Lösung für eine zusätzliche, einrichtungsbezogene Betreuung von Kinder
unter 3 Jahren zusammen mit dem Kindergarten zu erarbeiten. Der Vorsitzende
ergänzt, dass Eltern bei der räumlichen Wahl des Kindergartens völlig frei sind
und bei Inanspruchnahme auswärtiger Kindergartenplätze ein interkommunaler
Kostenausgleich stattfinden muss. Frau Bechtold-Schroff erläutert anhand
einer Aufstellung die mögliche Finanzierung des Angebots. Demnach würden auf die
Stadt bei Vollbelegung ohne Anrechnung weiterer Zuschüsse ca. 900,- Euro/Monat
zukommen. Bei einer einrichtungsbezogenen Betreuung oder bei einer Verpflichtung
zum interkommunalen Kostenausgleich wäre dagegen mit deutlich höheren Kosten zu
rechnen. Der Gemeinderat nimmt das vorgestellte Konzept zur
„Kindertagesbetreuung in anderen geeigneten Räumen“ zur Kenntnis und beschließt
einstimmig, dieses mit den Gemeinden Gruibingen und Mühlhausen weiter
auszuarbeiten und zu konkretisieren.
Vergabe von
Ingenieurleistungen zum Aufbau einer Wasserleitungsdatenbank Im Jahr 2009
wurden im Zusammenhang mit der Bestandserfassung des öffentlichen Kanalnetzes
auch die Wasserleitungsschächte aufgenommen, um auch für die Wasserversorgung
ein digitales Planwerk und eine Wasserleitungsdatenbank aufbauen zu können.
Diese Leistungen wurden bereits abgerechnet. Die Kosten für den Aufbau eines
Planwerks und einer Wasserleitungsdatenbank werden vom Büro hettlerundpartner
mit 9.554,28 Euro netto beziffert. Eine jährliche Aktualisierung der Datenbank
wird empfohlen. Der Vorsitzende hält die Erstellung dieser Datenbank für die
tägliche Arbeit insbesondere des Wassermeisters für unabdingbar. Auch die
Feuerwehr würde davon profitieren. Ziel bei der Erstellung einer
Wasserleitungsdatenbank ist es, sämtliche Informationen und Pläne über die
Wasserversorgung in einem einheitlichen Planwerk in zeitgemäßer digitaler Form
zusammenzufassen. Darauf aufbauend kann in einem weiteren Schritt eine
hydraulische Berechnung des Wasserleitungsnetzes vorgenommen werden, um
Schwachstellen des Netzes ermitteln zu können. Nach kurzer Diskussion
beschließt der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme das Büro hettlerundpartner mit der
Erstellung einer Wasserleitungsdatenbank zum Nettopreis von 9.554,28 Euro zu
beauftragen.
Baugesuche Veränderte Ausführung der An-
und Umbaumaßnahmen im Bauteil D, Flst. 1785 Haus Lämmerbuckel Der
Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der Daimler Unterstützungskasse auf eine
veränderte Ausführung der An- und Umbaumaßnahmen im Bauteil D einstimmig
zu.
Bekanntgaben und Verschiedenes -Erste Überlegungen zur
Errichtung eines Baumwipfelpfads auf Gemarkung Wiesensteig Der
Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand: Im Masterplan zum
Landschaftspark Albtrauf wurde der Baumwipfelpfad als eines der Starterprojekte
definiert. Nach einem mehrstufigen Suchverfahren im Sommer 2011 im Landkreis
Göppingen erwies sich der Standort Feldkopf im Gewann Bronnen (Nähe des
Parkplatzes Reußenstein) als deutlich überlegen. Das Ministerium für Ländlichen
Raum hat Ende letzten Jahres diesen Standort gegenüber dem Landkreis bestätigt.
Ein Investor sieht am Standort Wiesensteig die Möglichkeit ein attraktives,
innovatives und deutschlandweit einmaliges Wald- und Erlebniszentrum zu
schaffen. Der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg hat bereits Interesse an der
Einrichtung eines Waldinformationszentrums bekundet. In einem ganzheitlichen
Ansatz könnte eine naturnahe Bildungs- und Erlebniswelt mit klaren
umweltpädagogischen Schwerpunkten für ein intensives Naturerlebnis für Groß und
Klein geschaffen werden. Der Vorsitzende verdeutlicht, momentan steht das
Projekt ganz am Anfang. Derzeit finden auch noch Abstimmungsgespräche zwischen
dem Investor und Forst BW über eine mögliche konzeptionelle Ausgestaltung des
angedachten Projektes statt. Sofern es zu einer Umsetzung kommt, wird auch ein
entsprechendes Genehmigungsverfahren durchgeführt, bei dem u. a. umwelt- und
naturschutzrechtliche Belange untersucht und berücksichtigt werden. Wenn
weitere Details vorliegen wird das Gremium darüber beraten und soweit
erforderlich notwendige Entscheidungen treffen. Am 07.03.2012 ist eine
Informationsveranstaltung im Schloss für die Bevölkerung geplant. Auf Anfrage
berichtet der Vorsitzende, dass die Stadt insbesondere im Rahmen des
Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahrens in das Verfahren eingebunden
wird. Außerdem wird die Stadt bei den künftigen Abstimmungsgesprächen über das
Projekt beteiligt. Der Vorsitzende erinnert daran, dass sich die Stadt
bereits vor Jahren dafür ausgesprochen hat, verstärkt die Potentiale des
Tourismus und der Naherholung zu nutzen und die sich daraus bietenden Chancen zu
ergreifen, da sowohl aufgrund der topografischen Gegebenheiten als auch aufgrund
von zahlreichen Schutzgebieten auf der Gemarkung die Ansiedelung weiterer
Gewerbebetriebe sehr erschwert ist. Der Baumwipfelpfad soll eine Einrichtung
werden, die Natur für Groß und Klein erlebbar und auch für Schulklassen durch
die Kombination mit dem geplanten Waldinformationszentrum interessant macht. Ein
Gemeinderat weist abschließend nochmals darauf hin, dass das Gremium zum
allergrößten Teil dem Projekt sehr positiv gegenübersteht und große Chancen bei
einer möglichen Realisierung sieht. Der Gemeinderat nimmt die
Informationen zur Kenntnis.
-Die Firma Con-la-natura hat erneut den Antrag gestellt, auch im Jahr 2012
wieder Segway-Touren in Wiesensteig durchführen zu können. Der räumliche
Bereich ist identisch mit dem des Vorjahres, die Ausnahmegenehmigung umfasst den
Zeitraum vom 01.03. bis 30.11.2012. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig
zu.
- Der Vorsitzende informiert über ein Gespräch mit der
Deutschen Bahn AG und den Bürgermeistern der Anliegerkommunen der neuen
ICE-Trasse. Dabei wurden vom zuständigen Abschnittsleiter der DB Projektbau,
Herrn Breidenstein, der vorläufige Bauzeitenplan und die dazugehörige
Verkehrskonzeption vorgestellt: Projektaktivitäten Tunnel Februar
2012: voraussichtlicher Versand der Ausschreibungsunterlagen für den
Tunnelbau 4. Quartal 2012: voraussichtlich Zuschlag für die
Tunnelarbeiten 1. Halbjahr 2013: Beginn von Maßnahmen zur
Baustelleneinrichtung, Anlagen für den Gewässerschutz und
Verkehrserschließung Ca. ab dem 3. Quartal 2013: Beginn des
Tunnelvortriebs Filstalbrücken Voraussichtlich 2. Quartal 2012:
Versand der Ausschreibungsunterlagen Ca. 1. Quartal 2013: voraussichtlich
Zuschlag für die Brückenarbeiten Ca. 2. Quartal 2013: Beginn von Maßnahmen
zur Baustelleneinrichtung, Anlagen für den Gewässerschutz und
Verkehrserschließung Ca. 3. Quartal 2013: voraussichtlicher Beginn der
Arbeiten zur Herstellung von Probebohrpfählen zur Überprüfung des
Baugrundes Der Baubeginn zur Herstellung der eigentlichen Pfähle für die
Filstalbrücken erfolgt nach derzeitigem Stand erst im Laufe des Jahres
2014 Die Inbetriebnahme der Schnellbahntrasse ist für das Jahresende 2019
vorgesehen.
-Auf Anfrage in der letzten Gemeinderatssitzung
informiert der Vorsitzende, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h
in der Ortsdurchfahrt von Gruibingen bis Ende 2012 befristet ist. Sie wurde
aufgrund des erhöhten Baustellenverkehrs aufgrund des Autobahnausbaus
vorübergehend angeordnet. Eine ähnliche Vorgehensweise für Wiesensteig wurde von
der Verkehrsschau des Landkreises bereits negativ beschieden.
-Der Vorsitzende gibt bekannt, dass sich der Gewinn des Stadtfestes
anlässlich „1150 Jahre Wiesensteig“ auf rd. 11.400 Euro beläuft. (Einnahmen
von 31.400 Euro bei Ausgaben von 20.000 Euro). Das Gremium schlägt vor, dass der
Festausschuss bei einem Treffen einen neuen Termin für das abgesagte Helferfest
vorschlagen und über die Verwendung des Überschusses des Stadtfestes beraten
soll.
-Die vorläufige Abrechnung des Musicals „Maria von Bosnien – eine Hochzeit
und ein Todesfall“ ergibt derzeit noch ein Defizit in Höhe von ca. 6.000,-
Euro. Sofern von der Stiftung für kulturelle Jugendarbeit dieser rechnerische
Abmangel anerkannt und ein Zuschuss ausbezahlt wird, reduziert sich das Defizit
noch einmal.
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